Hallo, das Depot meiner Tochter enthält Sparpläne ausländischer thesaurierender Fonds. Grundsätzlich ist das Problem mit solchen Fonds ja, dass sie doppelt besteuert werden können, weil ich die Eträge einmal auf der Steuererkärung angeben muss und bei Verkauf wiederum alle Erträge besteuert werden. Das kann ich (soweit ich weiß) nur vermeiden, indem ich im Jahr des Verkaufs nachweise, dass ich zuvor alle Erträge immer angegeben hab. Ich frage mich jetzt, wie ich das für das Depot meiner Tochter machen kann. Muss ich schon jetzt (aktuell ist sie 2 Jahre) für sie eine Steuererklärung machen, damit sie später mal keine Steuer auf die Erträge der Fonds zahlen muss, wenn sie diese später verkauft? Oder gibt es eine einfacherer Möglichkeit, etwa mithilfe einer Nichtveranlagungsbescheinigung? Besten Dank vorab
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