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Steuer bei ausländischen Thesaurierenden Fonds bei Minderjährgen

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Aufsteiger
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Hallo,

 

das Depot meiner Tochter enthält Sparpläne ausländischer thesaurierender Fonds.

Grundsätzlich ist das Problem mit solchen Fonds ja, dass sie doppelt besteuert werden können, weil ich die Eträge einmal auf der Steuererkärung angeben muss und bei Verkauf wiederum alle Erträge besteuert werden. Das kann ich (soweit ich weiß) nur vermeiden, indem ich im Jahr des Verkaufs nachweise, dass ich zuvor alle Erträge immer angegeben hab.

 

Ich frage mich jetzt, wie ich das für das Depot meiner Tochter machen kann. Muss ich schon jetzt (aktuell ist sie 2 Jahre) für sie eine Steuererklärung machen, damit sie später mal keine Steuer auf die Erträge der Fonds zahlen muss, wenn sie diese später verkauft? Oder gibt es eine einfacherer Möglichkeit, etwa mithilfe einer Nichtveranlagungsbescheinigung?

 

Besten Dank vorab

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
Regelmäßiger Autor
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Soweit ich das verstanden habe ist durch jüngste die Investmentsteuerreform geregelt. Du musst jedes Jahr "etwas" versteuern, das wird dann beim Verkauf berücksichtigt.

Dieses "etwas" nennt sich glaube ich Vorabpauschale oder so ähnlich.

 

Also, meiner Ansicht nach musst du dich um nichts kümmern, außer die steuerlich relevanten Dokumente für das Depot vielleicht irgendwo sichern.

 

Möchte klarstellen, dass ich mich damit nicht wirklich auskenne. Wenn du Sicherheit möchtest, würde ich dir empfehlen zu einem Steuerberater zu gehen.

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
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Das sind zwei paar Stiefel, die aber zusammenhängen.

 

Ab dem Steuerjahr 2018 wird auf Fonds (ich hoffe, du hast für die Kleine in kostengünstige ETF investiert?!?!) die Vorabpauschale berechnet. Da ist es egal, ob physisch, swapper, ausschüttend oder thesaurierend. Du kannst ja hier mal im Forum suchen.

Eigentlich müssten die ersten Abrechungen zur Vorabpauschale schon in deinem Onlinearchiv sein.

 

Die Vorabpauschale wird dann zunächst vom Freistellungsauftrag abgezogen oder, hier kommt sie dann, auf die Nichtveranlagungsbescheinigung "angerechnet" (also quasi virtuell) .

 

Die NV-Bescheinigung lohnt sich besonders dann, wenn die Kapitalerträge insgesamt über den Freibetrag kommen. Wenn du bei mehreren Instituten was angelegt hast ist schon vorher der angenehme Nebeneffekt, dass du während der 3-jährigen Gültigkeit der NV-Bescheinigung deine Ruhe hast. Du brauchst dann im Ernstfall die Freistellungsaufträge nicht jedes Mal anpassen, wenn du mal ein paar Euro drüber bist. 

 

Ich bin mit NV-Bescheinigungen die letzten Jahre gut gefahren.

 

hier ist was zur Pauschale:

https://wissen.consorsbank.de/t5/Sparen-Anlegen/Vorabpauschale-ab-2019/m-p/76839#M3513

 

 

 

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Danke für den Hinweis. Die Investmentsteuerreform macht die Sache hier tatsächlich einfacher.

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Vielen Dank für die Antwort.

 

Ja, es handelt sich um ETFs.

 

Bislang sehe ich noch nichts dergleichen im OnlineArchive. Aber den Freistellungsantrag werde ich gleich mal stellen. Solange sie nicht über den Freibetrag kommt, ist das ja dann wohl doch erstmal die einfachere Variante.

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