[etwas off topic] (...) Du willst mich nicht noch einmal nachträglich zu deinem Enkel machen? Hallo, @urvater , ich habe Deinen Vorschlag inzwischen von mir ernsthaft prüfen lassen und bin zu folgendem Ergebnis gekommen: 1. Selbst bei Annahme der größtmöglichen Bereitschaft meinerseits UND seitens Deiner mir unbekannten überaus geschätzten Großmutter ist es nach deutschem Familienrecht nicht möglich, zwischen Dir und mir ein Großvater-Enkel-Verhältnis zu erzeugen. 2. Einer Schenkung von mir an Dich in beliebiger Höhe steht nichts entgegen, außer dass Du jeden €ct oberhalb des Schenkungssteuerfreibetrags zwischen "Dritten" von EUR 20 K mit dem Fiskus teilen müsstest. 3. Der Freibetrag von EUR 20 K nach 2. ließe sich auf EUR 400 K aufbohren durch eine Erwachsenenadoption nach § 1767 BGB; wenn diese - Vorliegen der familiären Verhältnisse Deinerseits vorausgesetzt - nach notariell zu stellendem Antrag beim zuständigen Familiengericht durchgeht, dürftest Du nach § 1757 Abs. 2 BGB sogar den Namen "Urvater" weiter führen, müsstest also im Gegensatz zur Rechtsprechung vor 2019 nicht den Namen "Stocksour" annehmen. 4. Die Freibeträge nach 2. und 3. könntest Du alle 10 Jahre erneut in Anspruch nehmen. 5. Im Erbfall gälte 4. erst- bzw. ggfs. letztmalig. @urvater , dass Dir nach 3. auch die Kind>Elter-bezogenen Verpflichtungen nach BGB und SGB(!) vollumfänglich angedeihen, soll hier nicht verschwiegen werden, versteht sich aber von selbst. P.S.: Ich habe das Thema "Erwachsenenadoption" nur deshalb etwas ausführlicher dargestellt, weil viele inzwischen gereifte Patchworkeltern "ihre" Kinder schenkungs-/erbrechtlich dahingehend gleichstellen wollen, was die Weitergabe ihres Vermögens betrifft.
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