Guten Abend, in meinem Depot halte ich ETFs mit unterschiedlicher steuerlicher Ausprägung; und für fast jeden Fonds habe ich eine Bescheinigung über Ertragsthesaurierung zum 31.12.17 (über recht hohe Beträge) erhalten. Die steuerliche Behandlung der (außerplanmäßigen) Thesaurierungen zum 31.12.2017 durch das Investmentsteuergesetz 2018 ist mir allerdings, trotz intensiver Recherche, noch unklar. Mein bisheriges Bild: Inländischer Fonds (thesaurierend/ausschüttend): Die außerplanmäßigen thesaurierten Beträge - soweit bekannt - werden bei Veräußerung durch CB automatisch versteuert; ein Aktion von meiner Seite aus ist nicht nötig. Ausländischer Fonds (thesaurierend/ausschüttend): Die außerplanmäßigen thesaurierten Beträge - soweit bekannt - müssen durch mich in der Steuererklärung angegeben werden. Auch die anrechenbare, ausländische Quellensteuer gebe ich in der Erklärung 2017 an. Bei Veräußerung wird dieser Betrag ebenfalls versteuert, und ich muss die zuviel gezahlte Steuer über die Steuererklärung anrechnen lassen (Die CB weist einen entsprechenden Korrekturbetrag in der Erträgnisaufstellung/Steuererklärung für das Jahr des Verkaufs aus). Unsicher bin ich mir im Punkt 2. (ich würde gerne eine Doppelbesteuerung vermeiden), könnten Sie hier bitte kurz helfen? Vielen Dank!
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