Bei den bereits veräußerten Fonds könnte ich natürlich begründen, dass diese ja bei Veräußerung bereits versteuert wurden. Da macht es doch keinen Sinn mehr, nachträglich die thesaurierten Jahreserträge nachzuliefern, diese zu versteuern und dann diese Steuer wieder zurückzufordern. Im Grunde ist es aber tatsächlich nicht richtig, wenn ich diese Jahreserträge nicht angegeben habe.
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