Hallo @minvestor
wir haben von den Kollegen die Rückantwort erhalten, dass die Vorgehensweise wie die thesaurierten Erträge in der Steuererklärung anzugeben sind von Ihnen richtig beschrieben wurde. Die befürchtete Doppelbesteuerung lässt sich leider nicht vermeiden.
Im Jahr des Verkaufs wird in der Jahressteuerbescheinigung folgender Satz ausgewiesen:
Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen an ausländischen thesaurierenden Investmentfonds:Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge
aus Anteilen an ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004) EUR …
(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)
Dies bedeutet, dass alle bereits in den Steuererklärungen angegeben Beträge von dem in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesenen Betrag abgezogen werden dürfen.
Liebe Grüße
CB_Susan
Community-Moderatorin
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