Hallo @steffler,
ein zentraler Bestandteil der zum Jahreswechsel in Kraft getretenen PRIIPs Verordnung ist die Hinterlegung von Basisinformationsblättern zu Wertpapieren durch den jeweiligen Herausgeber.
Bisher sind noch nicht alle Herausgeber dieser Verpflichtung nachgekommen. Deren Papiere können aktuell nicht gehandelt werden, da die neuen aus dem Verbraucherschutz resultierenden Auflagen nicht erfüllt wurden.
Als Bank habe wir hier keine Möglichkeiten den Vorgang zu beschleunigen.
Beste Grüße
CB_Kai
Community Moderator
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