Hallo @SchlaueFrage,
bei Papieren, die einer Kapitalmaßnahme unterliegen, ist es üblich, bestehende Orders seitens des Börsenplatzes zu streichen, um den mit der Kapitalmaßnahme verbundenen Kursveränderungen Rechnung tragen zu können.
In diesem Fall liegt eine Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung vor.
Bitte wenden Sie sich bei weiterführenden Fragen an unsere Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung. Diese erreichen Sie montags bis sonntags von 07:00 Uhr – 22:30 Uhr unter 0911-369-3000.
Beste Grüße
CB_Petra
Community Moderatorin
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