Hallo zusammen, ich hätte folgende Frage: In Kürze wird ConSors ja wieder die EVV durchführen (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind natürlich). Wird dabei auf den Stand der Verlustverrechnungstöpfe zu Ende 2017 zurückgegriffen, oder werden auch schon mögliche Gewinne in 2018 mitverrechnet? Beispiel: Herr X hat am 31.12.17 Verluste von 10.000,-€. Frau X hat am 31.12.17 Gewinne von 6000,- € (also darauf auch AgSt gezahlt). Frau X hat aber bis zum 15.02.18 nochmal 2000,- € Gewinn gemacht. Angenommen, die EVV würde am 15.02.18 durch ConSors durchgeführt. Werden dann nur die 6000,- der Ehefrau gegen die 10000,- Verlust des Ehemannes verrechnet, oder auch noch die 2000,- der Ehefrau aus 2018 also dann insgesamt 8000,-? Vielen Dank schon mal für die Antworten. VG JasPer
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