Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage:
In Kürze wird ConSors ja wieder die EVV durchführen (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind natürlich). Wird dabei auf den Stand der Verlustverrechnungstöpfe zu Ende 2017 zurückgegriffen, oder werden auch schon mögliche Gewinne in 2018 mitverrechnet?
Beispiel:
Herr X hat am 31.12.17 Verluste von 10.000,-€.
Frau X hat am 31.12.17 Gewinne von 6000,- € (also darauf auch AgSt gezahlt).
Frau X hat aber bis zum 15.02.18 nochmal 2000,- € Gewinn gemacht.
Angenommen, die EVV würde am 15.02.18 durch ConSors durchgeführt. Werden dann nur die 6000,- der Ehefrau gegen die 10000,- Verlust des Ehemannes verrechnet, oder auch noch die 2000,- der Ehefrau aus 2018 also dann insgesamt 8000,-?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
VG
JasPer
"In Kürze wird ConSors ja wieder die EVV durchführen"
Gibt es schon einen Termin, wann die EVV durchgeführt wird ?
"In Kürze" heißt in diesem Fall "In elf Monaten".
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Das ist leider falsch, stocksour. Denn die EVV für 2017 steht erst noch aus.
Der zweite Satz trifft ebenfalls nicht zu.
JaSper
Durchgeführt wird die EVV zum Jahresende.
Wenn die Frage ist, wann die Bescheinigung bekommt, dann stelle die Frage bitte auch so.
Soviel zu falsch und richtig.
Übrigens, die in Deinem Beispiel genannten Gewinne/Verluste aus 2018 werden in 11 Monaten, d.h. Ende 2018 verrechnet.
@stocksour ich melde mich dann nochmal, wenn bei mir die EVV für 2017(!) durchgeführt wurde. Vielleicht glaubst du's dann..
OK, wahrscheinlich löst sich dann sowieso alles in Wohlgefallen auf.
Und: Nichts für ungut!
Danke, cityboy.
Das ist spät. Das heißt, dass die Jahresbescheinigungen auch erst dann kommen, die man evtl. für die Steuer braucht. Denn die JB's werden erst nach der EVV erstellt.
VG
JaSper
Die EVV wurde bei mir um den 20.02.18 herum durchgeführt, einschließlich der Erstattung von gezahlter AbgST etc.
Gruß JaSper