@Semmelweiss, wenn ich das richtig verstanden habe, bekommt man keine Nichtveranlagungsbescheinigung solange noch ein Verlustvortrag vorhanden ist. Wurde die NV ausgestellt, wird keine Steuer abgezogen und Verluste werden nicht in den Verlustverrechnungstopf gestellt, da man ja nicht veranlagt wird... Grüße immermalanders
... Mehr anzeigen