Schließt das Vorliegen einer Nichtveranlagungsbescheinigung das Bestehen eines Verlust- topfes aus ? Kann ich also erzielte Verluste bei Aktienverkäufen während der Zeit ,in der vom Finanzamt eine derartige Bescheinigung ausgestellt wurde, später nicht mit erzieltren Gewinnen beim Aktienverkauf verrechnen? MfG
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