Hallo @mili6,
bei einem Verkauf außerhalb der Börse bzw. der Fondgesellschaft gilt der Verlust nicht als Steuerlich realisiert und geht entsprechend auch nicht in die Verlustverrechnung ein.
Über Ihre Optionen diesen Verlust eventuell über die Einkommensteuererklärung geltend zu machen, bitte ich Sie sich im Vorfeld an Ihren Steuerberater oder Ihr örtliches Finanzamt zu wenden.
Beste Grüße
CB_Kai
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