Hallo @mauf,
vielen Dank für Ihren Beitrag zum Thema Geschäftskonto/Girokonto.
Insofern Sie momentan mit der anderen Person ein Gemeinschaftskonto führen und diese als Inhaber eingetragen ist, können die Berechtigten nicht einfach umgeschrieben werden.
Dies wäre nur möglich, falls es sich bei der ausscheidenden Person um einen Bevollmächtigten handelt.
Wenn ich Ihre Schilderung richtig verstanden habe, ist hier also keine Umschreibung möglich. Es müsste ein neues, gemeinschaftliches Girokonto eröffnet werden.
Gerne können Sie sich hierzu aber auch telefonisch bei der Kundenbetreuung melden unter 0911-369 3000.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.
Viele Grüße,
CB_Kai
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