die Betonung liegt auf 'weiterhin', es steht nämlich noch die Klarstellung von BMF aus, was alles unter den Begriff Termingeschäft fällt. Während es bis Ende 2020 noch so aussah, dass z.B. Optionsscheine und KO's nicht als solche eingestuft werden, gab es am 18.1.2021 im Handelblatt einen Bericht, der darauf verwies, dass das BMF in Kürze feststellen wird, dass auch Optionsscheine und KOs unter die Verlustverrechnungsbegrenzung fallen werden. Seitdem ist Ruhe an der Nachrichtenfront, das vom HB am 18.1. vorhergesagte Anwendungsschreiben des BMF habe ich bis heute nicht gesehen......
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