Die Quellensteuer wurde von der Bank bereits mit der Kapitalertragsteuer verrechnet. Im Rahmen der Steuerfestsetzung bei Abgabe der Steuererklärung wird sie von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen. Das ergibt dann die zu zahlende Steuer, auf die noch Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer angerechnet werden.
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