Ich habe das gleiche Problem. Wenn ich die Kreditkarte als Zahlungsmittel angebe, ist die Gebühr gerechtfertigt, weil es im Leistungsverzeichnis steht. Und gerade deswegen wähle ich sie ja gerade nicht, sondern z.B. PayPal. Wenn ich PayPal angebe, ist m.E. die Gebühr nicht gerechtfertigt, auch wenn der Ausgleich der Karte über die Kreditkarte erfolgt. Andernfalls müsste ein gesonderter Hinweis erfolgen. Hat jemand aus der Community eine Lösung, wie Visa bzw. Consors auf dieses Problem reagiert haben?
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