Ja und? Wen stört es denn, wenn sich jemand das Original mehrfach ausdruckt? Jeder macht nur eine Einkommensteuererklärung und kann deshalb nur einen Ausdruck "verwerten". Wenn jemand mehrere identische Bescheinigungen einer Bank vorlegen würde, wäre das ein Betrugsversuch und zwar ein so dilettantischer, dass es auch dem verschlafensten Finanzbeamten auffallen würde, die Plausibilitätsprüfung durch den FA-Rechner würde sowieso darüber stolpern. Aber das ist eigentlich alles egal, denn § 45a Abs. 2 Satz 2 EStG besagt ausdrücklich: "Die Bescheinigung kann elektronisch übermittelt werden; auf Anforderung des Gläubigers der Kapitalerträge ist sie auf Papier zu übersenden." Das war früher einmal anders, die Änderung scheint Consors nur nicht mitbekommen zu haben. Außerdem eine Anmerkung zu der Aussage der Moderation: Mir wurde unter Zusage der Nichtnennung des Namens des Mitarbeiters gesagt, dass "ab 27. April" zwar die offizielle Sprachregelung ist, aktuell aber noch nicht abzusehen sei, wann tatsächlich versandt wird. Und dann sollen wohl zunächst diejenigen ruhig gestellt werden, die per Anwalt und Schadensersatzforderungen Druck machen. Versand "ab 27. April" heißt also nicht, dass jeder die Bescheinigung ein paar Tage später bereits haben wird, aber das ergibt sich ja sogar schon aus der Formulierung "ab ...".
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