Eine Nachfrage beim Kundenservice ergab folgende Antwort (Danke, super Service!!). Damit erklärt es sich. Bei der Kapitalertragsteuer und der Kirchensteuer wird auf- beziehungsweise abgerundet. Beim Solidaritätszuschlag wird das jedoch nicht praktiziert. Hier wird nach der 2. Kommastelle abgeschnitten, so dass in einigen Konstellationen Rundungsdifferenzen entstehen. Bitte haben Sie Verständnis.
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