hallo, seit jahren versuche ich sonderausgaben - krankheitskosten wie rezeptgebühren, fahrten zu ärzten, banken usw. sowie medikamente, die von der kk nicht bezahlt werden, beim fa geltend zu machen. leider erreiche ich mit den kosten bisher nie die zumutsbarkeitklausel von mind. 6% meines einkommens. deswegen wird mir auch ein vorläufiger einkommensteuerbescheid vorgelegt. beim bundesverfassungsgericht ist jedoch unter der nr. BFH VI 32/13 ein verfahren anhängig, die die zumutsbarkeitsklausel aufheben soll. weiss jemand darüber etwas näheres? viele grüsse von horst schmidt
... Mehr anzeigen