Guten Tag,
zur Klarstellung: Es handelt sich hierbei um außergewöhnliche Belastungen (agB) und nicht um Sonderausgaben.
Was das Verfahren angeht:
Aktuell wird darüber gestritten, ob die zumutbare Eigenbelastung (in deinem Fall 6%) nach § 33 EStG im Bezug auf das Grundgesetz zu Recht angewendet wird oder nicht. Wird zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, werden sämtliche Bescheide, in denen die zumutbare Belastung berücksichtigt wurde, von Amtswegen geändert. Daher der Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO)
Wie viele Jahre das betreffen wird, kann ich Ihnen nicht sagen.