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sonderausgaben einkommensteuer

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
Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 02.05.2014

hallo,

seit jahren versuche ich sonderausgaben - krankheitskosten wie rezeptgebühren, fahrten zu ärzten, banken usw. sowie medikamente, die von der kk nicht bezahlt werden, beim fa geltend zu machen. leider erreiche ich mit den kosten bisher nie die zumutsbarkeitklausel von mind. 6% meines einkommens. deswegen wird mir auch ein vorläufiger einkommensteuerbescheid vorgelegt. beim bundesverfassungsgericht ist jedoch unter der nr. BFH VI 32/13 ein verfahren anhängig, die die zumutsbarkeitsklausel aufheben soll. weiss jemand darüber etwas näheres?

viele grüsse von

horst schmidt

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
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Guten Tag,

 

zur Klarstellung: Es handelt sich hierbei um außergewöhnliche Belastungen (agB) und nicht um Sonderausgaben.

 

Was das Verfahren angeht:

Aktuell wird darüber gestritten, ob die zumutbare Eigenbelastung (in deinem Fall 6%) nach § 33 EStG im Bezug auf das Grundgesetz zu Recht angewendet wird oder nicht. Wird zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, werden sämtliche Bescheide, in denen die zumutbare Belastung berücksichtigt wurde, von Amtswegen geändert. Daher der Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO)

 

Wie viele Jahre das betreffen wird, kann ich Ihnen nicht sagen.

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
Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 02.05.2014

hallo aufsteiger,

vielen dank für deine mail. die entscheidung vom verfassungsgericht steht nach wie vor aus. falls es eine entscheidung zugunsten des steuerzahlers geben sollte, wird das eine umfangreiche arbeit für die finanzämter geben!!!

viele grüsse von

horst schmidt

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