Hallo @Bulla1974, ...wenn du von den anderen Banken die Steuerbescheinigungen hast und nur die von der CB("DAB") fehlt oder aus irgendwelchen Gründen nicht zugänglich wäre, dann würde ich dem FA 1) das Bemühen um diese blöde Steuerbescheinigung dokumentieren und 2) vielleicht mit dem FA kommunizieren, ob u.U. in diesem speziellen Fall auch die Erträgnisaufstellung der CB ("DAB") gehen würde. Immerhin ist dieses Teil wesentlich genauer, da hier haarklein alle Erträge im einzelnen dokumentiert sind...... "....um ihre Kapitalerträge anzugeben, müssen Geld-Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Außerdem müssen sie die Anlage KAP, Einkünfte aus Kapitalvermögen, der Steuererklärung ausfüllen. Dabei hilft die Erträgnisaufstellung: Sie ist wie die Anlage KAP strukturiert und ihre Überschriften verweisen direkt auf die entsprechenden Positionen. Die Erträgnisaufstellung selbst muss dem Finanzamt in der Regel nicht vorgelegt werden – allerdings kann das Finanzamt die Erträgsnisaufstellung anfordern, um die Angaben des Anlegers zu überprüfen...." Man könnte es ja mal versuchen, vielleicht ginge ja was.... LG+ viel Glück onra
... Mehr anzeigen