@stocksour, ich hoffe Du hast recht. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass bei normalen Optionsscheinen oder KO-Optionsscheinen, maximal 20.000,- € Verlust mit Gewinnen verrechnet werden können und das auch erst bei der Steuererklärung. Ich habe diese Gesetzesänderung wie folgt interpretiert: Als Beispiel nahm ich ab/für 2022 an: 120.000,- € Gewinn, 90.000,- € Verlust bedeuten, dass man 100.000,- € versteuern muss und 70.000,- € Verlust in das nächste Jahr übertragen kann. Im Normalfall (alte Regelung) wären ja nur 30.000,- € zu versteuern. Ich nahm an, dass man nun (bei rd. 30% Kest, Soli, Kirchensteuer) also 30.000,- € zahlen muss, statt den üblichen 9.000,- €. Also nahm ich an, dass von den 30.000,- € Buchgewinn dann nichts mehr übrig bleibt und sogar bei einem Verlust über mehr als 90.000,- € bei gleichem Gewinn, dann sogar noch mehr Abzüge hat, und somit mehr Steuern zahlt als Gewinn da ist. Ist das denn wirklich nicht so? Wie sieht denn die Rechnung bei den genannten Zahlen für 2022 aus? Viele Grüße Suedend
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