Hallo @ChBender, wurden die Steuern nur auf Kapitalerträge gezahlt, kann man diese nicht mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnen. Wenn ich mich richtig erinnere, erfolgt ab einem Steuerbetrag von € 100 eine direkte Steuerverprobung (es erfolgt eine nachträgliche Verlustverrechnung und die zu viel gezahlte Steuer wird entsprechend erstattet). In allen anderen Fällen erfolge die Steuerverprobung zum nächsten Quartalsende. Grüße immermalanders
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