Hallo @Snowy,
wir bedauern die Unanehmlichkeiten, die Ihnen entstanden sind.
Grundsätzlich gilt bei der Consorsbank bezüglich Legitimation folgendes: Kunden oder Bevollmächtigte müssen sich per Postident bzw. via Video-Legitimation legitimieren. Bei der Migration der DAB-Kunden zur Consorsbank wurden bestehende Vollmachten bei der DAB Bank generell mit in die Consorsbank-Systeme übernommen. Ist dies nicht passiert, ist eine Einzelfallprüfung mittels der Kontodaten nötig. Hinsichtlich der Legitimation bzw. Nachforderung eines Postidents haben die Kollegen aus dem Fachbereich mir folgende Information gegeben: Wenn wir bei einer gewünschten Vollmachtsanlage per Formular die Unterschrift des/r gewünschten Bevollmächtigten nicht mit einer früheren Legitimation (z.B. Postident) abgleichen können, so wird nach gängigem Prozess ein Postident per Brief angefordert. Entsprechend Ihren Schilderungen hört es sich so an, dass für sie bei der DAB keine Legitimation nötig war da, bzw. es noch kein PI-Verfahren gab.
Bei einer Vollmachtsanlage sind wir leider an die aktuellen gesetzlichen Richtlinien zur Legitimation gebunden.
Für Rückfragen dazu steht Ihnen gerne Ihr persönliches Betreuungsteam zur Verfügung!
Viele Grüße aus Nürnberg,
Sonja
Community Moderator
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