@Boldking Leider bist du mit vielen deiner Aussagen im Irrtum bzw. hast dich nicht richtig informiert. Ich möchte es nur kurz auf den Punkt bringen, mein Beitrag soll nicht ganz so lang werden. (wird er aber leider doch...) Zum Thema "es gibt keine Girocard", möchte ich auf diesen Beitrag eines Moderators verweisen. Dort findest du alle Informationen. Ebenfalls die Reduzierung des VISA debit Limits auf 200 € pro Transaktion. Du kannst also mit der VISA debit keinen Flug für 201 € oder mehr buchen (als Beispiel), geschweige denn mehr als 200 € abheben. Beim reinen Baiskonto sind die Limits höher und es gibt eine girocard. Sobald das Basiskonto (oder auch ein "normales" Girokonto) in ein P-Konto umgewandelt wird, "wird ein Dispo, sofern vorhanden, gelöscht. Eine Überziehung wird zurückgeführt. Die zugehörige girocard wird gesperrt und das Limit für die VISA-Card auf 200 € pro Transaktion begrenzt. (...)". Da hast du deine Antwort. Wo genau es in den AGB oder sonstwo verankert ist, kann ich dir jetzt nicht sagen. Weiter ist es so, dass der BGH nicht beschlossen hat, dass ein Basiskonto nicht mehr als ein reguläres Konto bei der Bank kosten darf. Also du meinst ja, wenn z.B. eine Bank 3,99 € für ein Girokonto nimmt, dann darf das Basisnkonto auch nur 3,99 € kosten und muss gleiche Leistungen anbieten. Das ist falsch! Was du meinst, bezieht sich auf die Umwandlung eines Kontos (egal ob Giro- oder Basis-Konto) in ein P-Konto. Sobald irgendein Kontomodell in ein P-Konto umgewandelt wird, darf es nicht mehr kosten als vorher. Doch ein Basiskonto darf sehr wohl teurer sein, als ein "normales" Girokonto. Aber: die Gebühren müssen angemessen sein! Darum geht es auch in deinem Artikel vom ZDF, bzw. generell um das Urteil des BGH, welches mir bekannt ist und mir voll umfänglich vorliegt. Explizit hat der BGH keine Gebühren festgelegt. Es geht in dem Urteil darum, dass z.B. eine beleghafte Überweisung beim Basiskonto nicht 1,50 € kosten darf, wenn das Basiskonto schon 8,99 € monatlich kostet. Auch geht es nur explizit um eine einzige Bank (großes, deutsches Bankhaus). Das Urteil ist nicht unbedingt ein großer Vorteil für die Verbraucher. Denn im Urteil steht nur, dass das Entgelt für die Dienste "angemessen" sein muss. Und: "Für die Beurteilung der Angemessenheit sind insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen." Das bedeutet, dass im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden müssen. Auch die Finanzaufsicht BaFin kann Banken anweisen, unangemessen hohe Kontogebühren zu senken. Die Verbraucherzentralen kritisieren die Regelung. Sie befürchten, dass Menschen, denen eigentlich ein Basiskonto zusteht, es sich am Ende schlicht nicht leisten können. Das ist eigentlich schon alles. Wenn also eine Bank immer noch "zu hohe" Gebühren berechnet oder sich Dienstleitungen "zu teuer" bezahlen lässt, sind einzelne Klagen oder eine Beschwerde bei der BaFin nötig. Dann kann man sich auf das BGH Urteil berufen. Aber die Beurteilung der Angemessenheit lässt sich nicht verallgemeinern. Ich hoffe, du siehst nun etwas klarer.
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