Aus dem Finanzcoach der Consorsbank kopiert: "So stellen Sie Erträge steuerfrei Jährlich bleiben Ihre Erträge aus Kapitalanlagen bis zu einer Höhe von 801 Euro steuerfrei. Für Ehepaare gilt der doppelte Satz von 1.602 Euro. Das sind die geltenden Sparerpauschbeträge. Sie verhindern nur die entsprechende Steuerabführung, wenn Sie uns rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Sie können den Sparerpauschbetrag auch dafür nutzen, die Vorabpauschale auf Fonds zu vermeiden. Schöpfen Sie den Betrag nicht aus und versäumen Sie den Antrag, gewähren Sie dem Fiskus quasi einen zinslosen Kredit. Sie können sich zu viel gezahlte Steuern aber dann über Ihre jährliche Steuererklärung wieder zurückholen."
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