Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos (zusammen mit einer zweiten Person, die nicht denselben Wohnsitz hat) sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass beide Unterschriften im Original auf dem Eröffnungsantrag sein müssen. Ich war fäschlicherweise davon ausgegangen, dass zwei identische Eröffnungsanträge (separat unterschrieben) auch genügen würden. Aufgrund der Entfernung zum zweiten Kontoinhaber (Bremen-München) erschien dies auch sinnvoll, wir hätten uns dadurch den Versand des Formulars im Innenverhältnis gespart. Aus meiner Sicht würde ein kurzer Satz genügen, dass vom System lediglich ein Eröffnungsantrag abgespeichert werden kann (so auch die Antwort an der Hotline). Idealer wäre natürlich die Ablegbarkeit zweier Eröffnungsanträge (so wie auch bei zumindest einem mir bekannten Marktteilnehmer möglich). Mit freundlichen Grüßen sansibart
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