Hallo, nach meiner Einschätzung: nein. Steuerlich absetzbar (von der Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer) sind nur diejenigen Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb und Verkauf von Wertpapieren stehen. Also die Gebühren der depotführenden Bank. viele Grüße JB4711
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