@Sigrid_W Im Normalfall wäre der Beginn mit Einstellung ins OnlineArchiv. Da der Kunde aber nicht den Erstellungs- bzw. Einstellungstermin erkennen kann, gilt in diesem Fall der Empfang der Email als maßgebender Zeitpunkt. Sofern der Download vor der Bekanntgabe per Email war, gilt dieser Termin als bekannt gegeben.
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