Hallo @Geestmann,
vielen Dank für Ihren Vorschlag!
Eine schriftliche Benachrichtigung, wenn ein Dauerauftrag einmal nicht aufgeführt werden konnte, sollten Sie bereits jetzt schon erhalten. Diese wird entweder postalisch an Sie versendet, oder – wenn Sie dies ausgewählt haben – in Ihrem OnlineArchiv zur Verfügung gestellt.
Sollte tatsächlich keine Benachrichtigung bei Ihnen eingegangen sein, bitten wir Sie, sich an Ihr Betreuungsteam zu wenden, damit die Kollegen den Sachverhalt prüfen und klären können.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Sonja
Community Moderator
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