Hallo @Ch-Heinrich,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Nach Rücksprache mit den zuständigen Kollegen, kann ich Ihnen nun Folgendes mitteilen:
Die Sonderregelung, dass für Bruchstücke keine Gebühren berechnet werden ist noch nicht in den AGBs geregelt. Wir werden dies jedoch anpassen.
Beachten Sie bitte, dass beim Verkauf von Bruchstücken keine Börsenplatzwahl besteht. Sie können bei der Ordereingabe zwar einen Börsenplatz auswählen, nach der Bestätigung des Auftrages wird aber ein Abwicklungsbörsenplatz für Bruchstücke verwendet.
Das beim Verkauf von Bruchstücken von den Standardgebühren abgewichen wird, wird in der Ordermaske nicht angezeigt. Dies ist bei Angeboten für Neukunden ebenso.
Ich hoffe ich könnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Christina
Community Moderator
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