Hachja... Wer lesen kann. Kaufen wir Aktien für 1.000 € zzgl. 10 € Gebühren entstehen Anschaffungskosten i.H.v. von ingsgesamt 1.010 €. Bei einem Aktienwert zum Verkaufszeitpunkt von 1.500 € abzgl. Verkaufskosten in Höhe von 15 € erzielen wir einen Verkaufspreis i.H.v. 1.485 €. 1.485 - 1.010 ergeben einen Gewinn i.H.v. 475 €. Die Kosten für die Transaktion als solche sind keine Werbungskosten sondern Anschaffungs- bzw. Verkaufskosten und werden im Einkaufs- und Verkaufspreis berücksichtigt. Bei diesen Kosten handelt es sich nicht um Werbungskosten. Entsprechend werden diese auch nicht als Werbungskosten ausgewiesen.
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