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Werbunkosten

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Hallo,

in meiner Jahressteuerbescheinigung 2015 und auch der Erträgnisaufstellung sehe ich keinen Punkt, der die Provisionskosten und die Grundgebühr als Werbungskosten ausweist.

Werden diese nicht automatisch mit den Gewinnen - sofern man denn dann welche hat - verrechnet?

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§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG:

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

 

Der BFH bestätigt dies.

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Hachja... Wer lesen kann.

Kaufen wir Aktien für 1.000 € zzgl. 10 € Gebühren entstehen Anschaffungskosten i.H.v. von ingsgesamt 1.010 €. Bei einem Aktienwert zum Verkaufszeitpunkt von 1.500 € abzgl. Verkaufskosten in Höhe von 15 € erzielen wir einen Verkaufspreis i.H.v. 1.485 €.
1.485 - 1.010 ergeben einen Gewinn i.H.v. 475 €.

Die Kosten für die Transaktion als solche sind keine Werbungskosten sondern Anschaffungs- bzw. Verkaufskosten und werden im Einkaufs- und Verkaufspreis berücksichtigt. Bei diesen Kosten handelt es sich nicht um Werbungskosten. Entsprechend werden diese auch nicht als Werbungskosten ausgewiesen.
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