Es geht wohl um die Übernahme durch Diebold. Es ist davon auszugehen, dass die steuerliche Behandlung wie bei jedem Aktiendeal gehandhabt wird: VK(bzw.Abfindung)- EK = Erlös Der Erlös wird im positiven Fall besteuert, im negativen Fall im Verrechnungskonto der Bank gutgeschrieben. Wahrscheinlich steuerfrei, wenn der Kauf vor 2009 getätigt wurde.
... Mehr anzeigen