Gute Frage. 100% verbindlich kann ich darauf auch nicht antworten. Ich gehe aber davon aus, dass für Zinszahlungen die jeweilige Clearingstelle zuständig ist. Gebühren dürften darauf nicht erhoben werden - es gibt allerdings wohl Banken und Broker, die hier zusätzlich was abgreifen. Was aber als Kostenfaktor anfällt, das ist die Marge für den Währungstausch, wenn die Fremdwährung wie in den meisten Fällen üblich in EUR getauscht wird. Und diese Marge kann bei Exotenwährungen schon mal relativ hoch sein. Ich weiss allerdings nicht, wer in dem Fall konkret für die jeweilige Marge verantwortlich ist. Ob die Clearingstelle dort eine eigene Gebührentabelle hat? Beim Kauf / Verkauf von Fremdwährungsanleihen ist ja z.B. der jeweilige Börsenplatz für die Wechselgebühr zuständig. Da gibt es übrigens schon Unterschiede zwischen den Handelsplätzen.
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