Hallo,
habe einen Verlust im Aktien-Verlustverrechnungstopf.
Kann dieser Betrag unbefristet bestehen bleiben?
Verfällt dieser Betrag, wenn ich ihn nicht innerhalb einer Frist geltend mache bzw. mit Gewinnen verrechne?
Danke an Alle
31.10.2019
Nein er verfällt nicht, und wenn nicht bis Jahresende beansprucht wird,wird er automatisch aufs neue Jahr übertragen.
Außer es funkt das Finanzministerium dazwischen:
Neuer Steuer-Malus für Anleger
Mfg supertramp
Zusatzinfo: Wenn Du den Verlust selber durch Aktiengewinne "abarbeiten" willst, darfst Du natürlich auch keine Verlustbescheinigung (spätestens am 15.12. für das KJ) beantragen.
Hallo supertramp,
hallo stocksour
besten Dank für die unverzügliche Information. Wenn der Verlust dieses Jahr nicht mehr benötigt wird (z.Zt.: "Gewinne laufen lassen"), wird er ja für 2020 übertragen. Gibt es hierfür auch eine gesetzliche Grundlage? Und was heißt "außer es funkt das Finanzamt dazwischen"? Was ist das für ein Steuer-Malus für Anleger?
Ich werde auch keine Verlustbescheinigung beantragen.
Noch viel Erfolg beim Handeln
Gruß Kalbacher
3.11.2019
die entsprechenden Grundlage dafür dürfte sich im Einkommensteuergesetz § 20 wieder spiegeln.
Zum "Steuer Malus".In meinen Beitrag oben einfach mit der Maus über den Steuer Malus fahren,bis sich der Mauszeiger in eine Hand verwandelt und dann anklicken.
Dahinter versteckt sich ein Link,der das ganze Dilemma aufzeigt.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz möchte genau obiges Gesetz untergraben und die steuerliche Anrechenbarkeit von Verlusten mit Aktien und Anleihen bei Insolvenzen abschaffen.Also in Zukunft aufpassen und schnell das sinkende Schiff noch vor Insolvenz verlassen,um entstandene Verluste nach wie vor steuerlich angerechnet zu bekommen.
Allen viel Glück dabei.
MfG supertramp
Hallo supertramp,
danke für die Info.
Habe "Steuer-Malus" gelesen. In der FAZ vom 3.9.2019 habe ich auch einen Bericht gefunden (S. 29: "Verluste aus Insolvenzen sollen nicht mehr absetzbar sein").
Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorschlag gesetzmäßig durchkommt (Scholz hat ihn ja in einem unverdächtigen Titel versteckt). DSW kritisiert den Vorschlag schon. Sollte der Vorschlag Gesetz werden, wäre die Rechtsprechung gefordert. Insbesondere auch, weil außerdem ja auch noch Soli auf Kapitalerträge weiter erhoben werden soll, unabhängig vom Einkommen. Dies würde m.E. eine klare Ungleichbehandlung darstellen.
MfG
Kalbacher
11.11.2019