Ich bekommen Anfang 2016 Zinsen aus einem 8 Jährigen Sparbrief! Die Zinsen übersteigen den Freistellungsauftrag! Somit wird Abgeltungssteuer abgezogen. Frage: Wenn ich z.B. im Nov 2016 Anleihen mit Zinstermin Januar kaufe, werden dann die Stückzinsen nachträglich mit der Abgeltungssteuer verrechnet oder muss ich das über die Einkommensteuererklärung machen? Danke schon mal für Hinweise!
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