Hallo @klaus4711,
sofern keine verrechenbaren Verluste vorhanden sind, wird der Betrag, der den Freistellungsauftrag übersteigt, besteuert. Kaufen Sie im gleichen Steuerjahr eine Anleihe, so fließen die gezahlten Stückzinsen als Aufwand in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf. Über die automatische nachträgliche Verlustverrechnung, werden unterjährige Aufwände mit Erträgen verrechnet. Zuviel gezahlte Steuern werden Ihnen erstattet.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Ich würde mich über ein kurzes Feedback freuen bzw. wenn meine Antwort Ihre Frage beantwortet hat, können Sie diese auch "Als Lösung akzeptieren".
Viele Grüße aus Nürnberg! Diana Community Moderator
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