Hallo @juvol,
vielen Dank für Ihre berechtigte Nachricht an meine Kollegin CB_Evelin.
Bisher liegt kein einschlägiges BMF-Schreiben zu dem Sachverhalt vor, das die Auffassung des BFH-Urteils bestätigt. Deshalb werden die HPE-Aktien als Sachausschüttung behandelt und gelten steuerlich als zum 05.11.2015 neu angeschafft.
Sollten sich Änderungen auf der Grundlage rechtsgültiger Verwaltungsanweisungen ergeben, so werden wir den Fall erneut prüfen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
CB_Susan
Community-Moderatorin
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