Ich habe jetzt seit einigen Wochen geschaut ob und wie die Quellensteuer bei Schweizer Dividenden zurückgefordert werden kann und welche Gebühren anfallen. Hierzu steht auf einigen Seiten im Internet, dass die Cortol Consor dies übernimmt für 20 Euro, daher habe ich mal angefragt und folgende Antwort erhalten. Gerne haben wir für Sie nachgeschaut. Seit dem 01.01.2020 gibt es Änderungen bei der Rückforderung der Schweizer Quellensteuer. Gerne sagen wir Ihnen die Details: Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) teilt mit Schreiben vom 14. Januar 2020 mit, dass in Deutschland ansässige Antragsteller die Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer auf Erträgen mit Fälligkeiten ab dem 1. Januar 2020 zwingend mittels einer Online-Applikation zu beantragen haben. Diese Online-Applikation befindet sich auf der Website der ESTV (www.estv.admin.ch) und steht unentgeltlich zur Verfügung. Nach erfolgreicher Registrierung kann der Rückerstattungsantrag elektronisch erfasst und die Anlagen direkt in der Applikation hochgeladen werden. Der Antragsteller muss anschließend den durch die Applikation generierten Antrag ausdrucken, rechtsgültig durch sein zuständiges deutsches Finanzamt unterzeichnen lassen und in Papierform der ESTV zustellen. Die mittels Online-Applikation erfassten Anträge gelten erst dann als gültig eingereicht, wenn der ausgedruckte Antrag rechtsgültig unterzeichnet und fristgerecht bei der ESTV eintrifft. Damit die Online-Formulare ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden können, ist die aktuelle Version der Gratis-Software „Snapform Viewer“ zu installieren. Diese kann über die Internet-Seite www.estv/de/home/verrechnungssteuer/verechnungssteuer/dienstleistungen/snapform-viewer.html abgerufen werden. Der Eingang von Anträgen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer wird nicht bestätigt. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erledigt und die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate dauern. Rückerstattungsanträge betreffend Fälligkeiten bis einschließlich 31. Dezember 2019 müsse n – wie bisher – mittels physischem Formular 85 eingereicht werden. Kurz noch zu den Gebühren: Die Online-/Direkt-Einreichung ist kostenfrei. Die Korrespondenzbank behält aktuell eine Gebühr von ca. 20,00 Euro ein. Bitte berücksichtigen Sie, dass auch unsere Gebühr für Auslandsbuchungen mit 19,95 Euro belastet wird. Somit scheint es - keine Möglichkeit der Befreiung für die Schweiz zu geben - keine konfortable Möglichkeit der Beauftragung der Cortal Consor und keinen Service der Rückforderung über die Bank - allerdings praktischerweise die Verfügungsstellung kostenloser Tax Voucher, die wiederum woanders Gebühren kosten Ich hatte gehofft, dass ich mir die Formulare und den Gang zum Finanzamt sparen kann, das wären mir die 20 Euro wert gewesen, anscheinend ist dies nur eine Gebühr für eine Überweisung. Da ich nun lange, lange vergeblich nach diesen Informationen gesucht habe, wollte ich sie mal hier zur Verfügung stellen.
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