Habt ihr für die Kinder Freistellungsaufträge erteilt, damit gar nicht erst Steuern einbehalten werden? Sollten die Erträge den Freibetrag übersteigen könnt ihr auch für jeweils 3 Jahre vom Finanzamt NV-Bescheinigungen ausstellen lassen. Das ist weniger Aufwand als die Steuern über eine Einkommensteuererklärung erstatten zu lassen. Das Formular für den Freistellungsauftrag kannst Du telefonisch bei der Kundenbetreuung anfordern. Online geht das nicht, weil beide Elternteile unterschreiben müssen.
... Mehr anzeigen