Hallo Rimo77,
da bei einem Lastschrifteinzug die Lastschrift durch die Zahlstelle zurückgegeben werden kann, können Sie über solche Beträge in der Regel erst nach Ablauf von fünf Bankarbeitstagen verfügen. Sie können alternativ direkt eine Überweisung vornehmen, anstatt eine Lastschrift zu erteilen. In diesem Fall ist eine umgehende Verfügung über den Geldeingang möglich.
Wenn Sie ein Konto ausgleichen möchten, tätigen Sie die Überweisung direkt auf das betreffende Konto. Sie sparen sich dadurch die interne Umbuchung.
Wünschen Sie genauere Informationen bezüglich des Verfügungstermins für den eingegangenen Geldbetrag, melden Sie sich einfach telefonisch bei Ihrem Betreuungsteam. Nach entsprechender Legitimation können diese Ihnen mitteilen, wann genau dieser Betrag freigegeben wird.
Viele Grüße,
Bülent
Community Moderator
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