Hallo zusammen, ich besitze ein paar Totalverluste von Altaktien, die ich vor 2009 gekauft habe. Es stellt sich für mich nun die Frage, ob ich diese Totalverluste über eine Wertlosausbuchung in meiner Einkommenssteuer für 2025 als wertlos gewordene Wirtschaftsgüter (KAP Zeile 25) angeben kann und diese somit als Verluste anerkannt werden. Der Vorteil wäre, ich könnte die Verluste mit Kapitaleinnahmen (z.B. Zinsen) verrechnen. Bei Aktien, die nach 2009 gekauft wurden, bin ich mir ziemlich sicher, dass es funktioniert, jedoch nicht vor 2009. Aufgrund des Jahressteuergesetzes von 2024 hat sich die Vorgehensweise ja etwas geändert was die Verlustbescheinigung betrifft und die Bank muss meines Wissens, die Wertlosausbuchung der Totalverluste ab 01.01.2025 in die allgemeine Verlustbescheinigung aufnehmen und nicht nur in die Jahressteuerbescheinigung. Ob es dann in Zukunft überhaupt noch zwei unterschiedliche (eine allgemeine und eine für Aktien) Verlustzuweisungen gibt, ist auch eine offene Frage für mich und wie schon geschrieben die Frage, ob das auch für Altaktien gilt. Prinzipiell handelt es sich ja um einen Totalverlust und Verlust ist Verlust, egal wann die Aktien gekauft wurden. Vielleicht findet sich ja eine kompetente Person, die dass beantworten kann. Im Internett gibt es unterschiedliche Meinungen und das Finanzamt gibt hierzu keine Beratung oder Aussage. Ich kann mir auch vorstellen, dass es hierzu vielleicht auch ein Urteil vom Bundesfinanzamt gibt. Vielen Dank im Voraus.
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