@707 : Vielleicht glättest es Deine Zweifelsfalten auf der Stirn: Hinsichtlich steuerlicher Gewinnermittlung und unterjähriger Verlustverrechnung werden die Depotbanken im gesetzlichen Auftrag als verlängerter Arm der Finanzverwaltung tätig, und zwar seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009. Das sollten sie also beherrschen.
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