Hallo! Ich glaube die hier geäußerten Bedenken, dass man mögliche Schadensersatzansprüche verlieren könnte, wenn man das Consorsangebot nicht annimmt sind zu weitreichend. Bei der angebotenen Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, geht es nur um die in der EU-Verordnung genannten Fälle. Da ist nach meinem Verständnis ausdrücklich geregelt, dass die Umwandlung zum Zwecke des Verkaufes erfolgen muss. Wenn ich gerade nicht verkaufen will betrifft mich das Ganze nicht. Soweit ich weiß können "feindliche Ausländer" z.Z. ohnehin nichts an der russischen Börse verkaufen. Nicht umsonst bemühen sich ja Firmen wie Lukoil darum, ihre eigenen Aktien zu Beutelschneiderbedingungen zurückzukaufen zu können. Die umgewandelten Originalaktien liegen dann tatsächlich erstmal unverkäuflich auf einem russischen Depot rum. Ob mich das beruhigen sollte kann ich nicht sagen. Die immer wieder aufkommende Diskussion russische Vermögenswerte zu beschlagnahmen und der Ukraine als Entschädigung zukommen zu lassen, ist wenig vertrauenserweckend. Als Herrscher aller Reußen hätte ich da sofort eine Idee, wie ich mich in so einem Falle schadlos halten könnte. MfG Twin
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