Hallo @Geigenspiel, danke für Ihre Nachricht. Ich habe nun für Ihre Anfrage eine Antwort von den Kollegen erhalten. Wollen Kunden Bezugsrechte nach Extag und während des Bezugsrechtehandels zukaufen, werden diese nicht gesondert durch uns angeschrieben. Zur Ausübung ist eine aktive Weisung Ihrerseits notwendig. Gerne können Sie das genauer in unseren AGB's nachlesen unter "Sonderbedingungen für den Handel in Finanzinstrumenten" und "Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten". Eine Weisung für zugekaufte Bezugsrechte kann auch online erteilt werden. Sollte diese aus unbestimmten Grund online nicht eingestellt werden, so erfolgt der Handel direkt über unsere Kundenbetreuung. Sofern wir Ihrerseits keine aktive Weisung erhalten, werden die Bezugsrechte, gemäß unserer AGB's, am letzten Handelstag von uns verkauft, wie es in Ihrem Fall geschehen ist. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit klären konnte. Viele Grüße und ein schönes Wochenende CB_Evelin Community-Moderatorin
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