Es vielen aber steuerpflichtige Erträge an, wenn auch nur wenige. Die wurden vom Freistellungsauftrag erfasst. Das FA möchte nun sichergehen, daß ich keine Steuern hinterzogen habe, weil die Summe meiner Freistellungsaufträge wohl etwas höher als 801€ waren. Daher brauche ich von jeder Bank die Jahressteuerbescheinigung. Meine Zinsen lagen natürlich weit unter den 801€, aber dennoch brauche ich den Nachweis. Denn theoretisch könnte ich einen zu hohen Freistellungsauftrag erteilt haben und die Bank hätte dann keine Steuern abgeführt......
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