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Jahressteuerbescheinigung+2016

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Bitte um Auskunft ab wann die Jahressteuerbescheinigung 2016 zur Verfügung steht ?

Sie sollte ab Ende April da sein.

Heute am 9.5.2017 scheint sie noch nicht zum Versand zu kommen.

MFG

lothar 

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Hallo @Bulla1974 ,

...was sagt denn dein OnlineArchiv mit Abruf-Datum 31.12.2020?

LG

onra

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Dort ist sie nicht enthalten. Leider. Nur die Erträgnisaufstellung.
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
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@Bulla1974 

Wenn ich mich richtig erinnere, wird keine "null" Steuerbescheinigung mehr ausgestellt. Sprich, wenn keinerlei Steuern abgeführt wurden, gibt es keine Steuerbescheinigung.

 


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Beiträge: 3
Registriert: 16.06.2021
Es vielen aber steuerpflichtige Erträge an, wenn auch nur wenige. Die wurden vom Freistellungsauftrag erfasst. Das FA möchte nun sichergehen, daß ich keine Steuern hinterzogen habe, weil die Summe meiner Freistellungsaufträge wohl etwas höher als 801€ waren. Daher brauche ich von jeder Bank die Jahressteuerbescheinigung. Meine Zinsen lagen natürlich weit unter den 801€, aber dennoch brauche ich den Nachweis. Denn theoretisch könnte ich einen zu hohen Freistellungsauftrag erteilt haben und die Bank hätte dann keine Steuern abgeführt......
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
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Hallo @Bulla1974,

...wenn du von den anderen Banken die Steuerbescheinigungen hast und nur die von der CB("DAB") fehlt oder aus irgendwelchen Gründen nicht zugänglich wäre, dann würde ich dem FA

1) das Bemühen um diese blöde Steuerbescheinigung dokumentieren und

2) vielleicht mit dem FA kommunizieren, ob u.U. in diesem speziellen Fall auch die Erträgnisaufstellung der CB ("DAB") gehen würde. Immerhin ist dieses Teil wesentlich genauer, da hier haarklein alle Erträge im einzelnen dokumentiert sind......

 

"....um ihre Kapitalerträge anzugeben, müssen Geld-Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Außerdem müssen sie die Anlage KAP, Einkünfte aus Kapitalvermögen, der Steuererklärung ausfüllen. Dabei hilft die Erträgnisaufstellung: Sie ist wie die Anlage KAP strukturiert und ihre Überschriften verweisen direkt auf die entsprechenden Positionen. Die Erträgnisaufstellung selbst muss dem Finanzamt in der Regel nicht vorgelegt werden – allerdings kann das Finanzamt die Erträgsnisaufstellung anfordern, um die Angaben des Anlegers zu überprüfen...."

 

Man könnte es ja mal versuchen, vielleicht ginge ja was....

 

LG+ viel Glück

onra

 

 

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