Bei den Stornoregelungen im Emittentenhandel mit der BNP ist mir folgender Passus unter Punkt 3a aufgefallen. ...Die Preisabweichung ist erheblich, wenn a) die Abweichung mindestens10% oder mindestens 0,20 Euro beträgt; b)bei einem Referenzpreis kleiner oder gleich 0,40Euro,wenn die Abweichung mindestens 20% und mindestens 0,003 EUR beträgt,... Muss bei 3a nicht auch ein und statt einem oder stehen? Andernfalls ist man ja quasi der Willkür des Emittenten erlegen. Den Discountzertifikat auf Tesla WKN PN07MG kann man ja dann gar nicht mehr handeln aus Angst das der Emittent den jederzeit stornieren kann. Vielleicht kann sich ja mal die entsprechende Fachabteilung das ansehen.
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